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Thema: Gleichbehandlung


Was ist Gleichbehandlung?
Antwort: Wenn unterschiedliche Personengruppen die gleichen Rechte und Pflichten haben, dann spricht man von Gleichbehandlung. Um die Gleichbehandlung zu erreichen, waren gesetzliche Bestimmungen zur Nicht-Diskriminierung aufgrund verschiedener Religion, ethnischer Herkunft und des Geschlechts notwendig.

Rechtsrahmen für Gleichbehandlung?
Bei der Gleichbehandlung spielt die Europäische Union eine Vorreiterrolle.
Beispielsweise wurde die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie beim Zugang zu Produkten und Dienstleistungen bereits am 13. Dezember 2004 beschlossen. Die Richtlinie ist am  21. Dezember 2004 Inkrafttreten. Die Umsetzungsfrist für EU-Mitgliedsstaaten - wie zB auch Österreich - war der 21. Dez 2007. Österreich hat die EU-Richtlinie deutlich verspätet erst mit 1. August 2008 in österreichisches Recht umgesetzt. Verantwortlich für die Verspätung waren die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP.

Gleichbehandlungsanwaltschaft & Gleichbehandlungskommission:
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zum Schutz vor Diskriminierung. Sie untersteht dem Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ).
Zu bedenken ist, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft lange Zeit mit einer 100% Frauenquote besetzt war. Erst seit dem Jahr 2008 gibt es dort den ersten männlichen Mitarbeiter! Man darf sich als Mann also nicht unbedingt ein faires Verfahren erwarten. Beim Fall der sexuellen Diskriminierung eines Mannes beim Zugang ins Fussballstadion (87% höhere Ticketpreise für den gleichen Sitzplatz), wurde die Behandlung des Falles von der Gleichbehandlungsanwaltschaft schriftlich abgelehnt und auf die Klagsmöglichkeit bei Gericht verwiesen.
Anmerkung: Da hätte man sich das Verfahren bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft ersparen können und gleich bei gericht klagen können.

Kontakt zur Gleichbehandlungsanwaltschaft:
Falls Sie sich trotzdem an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden wollen.
   Gleichbehandlungsanwaltschaft
   Taubstummengasse 11
   1040 Wien, Österreich
   Telefon: +43 1 532 02 44   Fax: +43 1 532 02 44
   E-Mail: gaw@bka.gv.at

Tipp:
Mehr Informationen über die => Gleichbehandlung auf Wien-konkret, dem Stadtmagazin für Wien 



Danksagung: Wir danken Herrn Ing. Michael Fichtenbauer von der Firma e2io.com IT-Services GmbH für sein Konzept zur Programmierung dieser Homepage. Für die Erstellung unserer Homepage ist wesentlich, daß sie funktionell, einfach aktualisierbar und preisgünstig ist. Link: www.infokunst.at
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