Was ist Gleichbehandlung?
Antwort: Wenn unterschiedliche Personengruppen die gleichen
Rechte und Pflichten haben, dann spricht man von Gleichbehandlung. Um die
Gleichbehandlung zu erreichen, waren gesetzliche Bestimmungen zur Nicht-Diskriminierung
aufgrund verschiedener Religion, ethnischer Herkunft und des Geschlechts
notwendig.
Rechtsrahmen für Gleichbehandlung?
Bei der Gleichbehandlung spielt die Europäische
Union eine Vorreiterrolle.
Beispielsweise wurde die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie
beim Zugang zu Produkten und Dienstleistungen bereits am 13. Dezember 2004
beschlossen. Die Richtlinie ist am 21. Dezember 2004 Inkrafttreten.
Die Umsetzungsfrist für EU-Mitgliedsstaaten - wie zB auch Österreich
- war der 21. Dez 2007. Österreich hat die EU-Richtlinie deutlich
verspätet erst mit 1. August 2008 in österreichisches Recht umgesetzt.
Verantwortlich für die Verspätung waren die Regierungsparteien
SPÖ und ÖVP.
Gleichbehandlungsanwaltschaft & Gleichbehandlungskommission:
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche
Einrichtung zum Schutz vor Diskriminierung. Sie untersteht dem Frauenministerin
Heinisch-Hosek (SPÖ).
Zu bedenken ist, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft
lange Zeit mit einer 100% Frauenquote besetzt war. Erst seit dem Jahr 2008
gibt es dort den ersten männlichen Mitarbeiter! Man darf sich als
Mann also nicht unbedingt ein faires Verfahren erwarten. Beim Fall der
sexuellen Diskriminierung eines Mannes beim Zugang ins Fussballstadion
(87% höhere Ticketpreise für den gleichen Sitzplatz), wurde die
Behandlung des Falles von der Gleichbehandlungsanwaltschaft schriftlich
abgelehnt und auf die Klagsmöglichkeit bei Gericht verwiesen.
Anmerkung: Da hätte man sich das Verfahren bei der
Gleichbehandlungsanwaltschaft ersparen können und gleich bei gericht
klagen können.
Kontakt zur Gleichbehandlungsanwaltschaft:
Falls Sie sich trotzdem an die Gleichbehandlungsanwaltschaft
wenden wollen.
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Taubstummengasse 11
1040 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 532 02 44 Fax:
+43 1 532 02 44
E-Mail: gaw@bka.gv.at
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Studien:
Die radikale Reformbewegung der Kibbuzfrauen
* Die Ehe wurde zwar nicht abgeschafft, ihre Bedeutung aber minimiert.
Heiratszeremonien waren absolut verpönt. Einziges Zeichen der Ehe
war, dass das Paar einen gemeinsamen Raum als Wohnung erhielt, ...
* Bald stellte sich heraus, dass die Frauen die körperlich schweren
Arbeiten in der Landwirtschaft und das Hantieren mit den schweren Maschinen
doch nicht so effizient durchführen konnten wie die Männer. Zudem:
Die Frauen und Männer im Kibbuz wünschten sich Kinder. Nach mehreren
Fehlgeburten rieten die Ärzte den Frauen, nicht mehr in der Landwirtschaft,
sondern im Gemüsegarten zu arbeiten. Das war der erste kleine Schritt
zur Wiederherstellung geschlechtsabhängiger Arbeitsteilung.
* Die Überzeugung ihrer Mütter und Großmütter,
dass Gleichheit nur erreicht werden könne, wenn Frauen und Männer
das Gleiche tun, lehnten die Sabra-Frauen ab. Gleichheit bedeutete für
sie nicht mehr: „Alle tun das Gleiche”, sondern: „Jeder tut, was ihm am
besten entspricht bei gleicher Wertschätzung von Verschiedenheit.”
(Anm. Red.: "Sabra. Frauen" = die im Kibbuz geborenen Frauen)
* „Was die Gleichheit zwischen Mann und Frau angeht, können wir
die Tatsache nicht leugnen, dass es nicht nur körperliche, sondern
auch emotionale Unterschiede gibt. ...
* 1975 waren traditionelle Heiratszeremonien wieder üblich geworden,
die Frauen nannten ihre Männer wieder „mein Ehemann”.
Quelle: Christl R. Vonholdt,
=> http://www.dijg.de/kibbuzfrauen_reformbewegung.html
Tipp:
Mehr Informationen über die => Gleichbehandlung
auf Wien-konkret, dem Stadtmagazin für Wien
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Wien
| Impressum: www.gleichbehandlung.at |